Infos
Erfahren Sie hier Wissenswertes rund um das Thema Liebe und Sex. Für die Einhaltung von Regeln in unserem Betrieb beachten Sie bitte das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
Regeln und Gesetze
für Kundinnen und Kunden
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Ziel des Gesetzes ist der Schutz der in der Prostitution tätigen Menschen (Menschenhandel), die Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und die Bekämpfung von Kriminalität in der Prostitution. Kernelemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbetreibende und einer Anmeldepflicht für Prostituierte.
Der Begriff beschreibt Formen der Ausbeutung von Menschen gegen deren Willen unter Anwendung von Gewalt oder Täuschung. Zwangsprostitution zählt dazu.
In der Regel kommerzielle Angebote wie sog. "(Rape-)Gang-Bang"- Veranstaltungen, Flat-Rate-Modelle (auch als "Pauschal"-Club, "All-Inklusive"-Angebot) o. Ä.
Alle Absprachen über die Ausgestaltung der sexuellen Dienstleistung, die Höhe des Entgeltes und die Bezahlung wird ausschließlich zwischen den SexarbeiterInnen und deren Kunden und Kundinnen in eigener Verantwortung festgelegt, vereinnahmt und begründen kein Vertragsverhältnis und keinerlei geschäftliche Beziehung mit Blue-Thai.
Vor allem Kondompflicht (u.a. bei vaginalem, analem und oralem Geschlechtsverkehr). Die Prostituierte muß volljährig sein. Es darf erkennbar keine Zwangslage, wirtschaftliche Abhängigkeit, Ausbeutung oder Ausnutzung bestehen/vorliegen. Zur Ausübung der Dienstleistung benötigen Prostituierte eine gültige Anmeldebescheinigung bzw. eine Aliasbescheinigung und einen gültigen Gesundheitsnachweis.
Kunden, Kundinnen und Prostituierte sind verpflichtet ein Kondom zu benutzen um insbesondere das Übertragungsrisiko sexuell übertragbarer Infektionen zu verringern.
Sex unter Zwang (Vergewaltigung, Zuhälterei, Menschenhandel, Ausbeutung) ist ein Verbrechen. Ein Kunde, welcher davon Kenntnis hat und wegschaut und dieses Verbrechen nicht zur Anzeige bringt, macht sich mitschuldig und kann bestraft werden.
Wer wissentlich die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren rechnen.